Alle Aufträge werden von uns nur zu den nachfolgenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht nochmals bei oder nach Vertragsabschluß ausdrücklich widersprechen. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns. Angebote und Vertragsabschluß
Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an ihnen Urheberrechte und Eigentum. Dies gilt auch, wenn mit unseren Angeboten und Preisen andere Händler unter Druck gesetzt werden oder ähnliche Handlungen vorgenommen werden. Bei Zuwiderhandlung nehmen wir den zuwiderhandelnden Kunden in Regress. Zur Bestimmung unserer Lieferverpflichtung ist unsere Auftragsbestätigung ausschlaggebend. Angaben wie Maße, Gewichte, Qualität, Abbildungen, Farben, Warenmuster, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen etc. in Angeboten, Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur annähernd, jedoch bestmöglich ermittelt und für uns unverbindlich; das gleiche gilt für Angaben unserer Vorlieferanten. Wenn nach Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Bestellers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Zahlungsanspruch gefährdet sein könnte, sind wir berechtigt, unsere Leistung, sofern der Besteller Sicherheit nicht leistet, von einem sofortigen Ausgleich aller Forderungen abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Preise
Unsere Preise verstehen sich ab Lager/Werk ausschließlich Verpackung. Preis- und Kostenerhöhungen, Änderungen von Vorfrachten, Zöllen, Steuern, Abgaben usw. zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung berechtigen zu einer Preisänderung. Allgemeines: Unsere Lieferung- und Zahlungsbedingungen sind verbindlich und gelten auch dann in vollem Umfang, wenn allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers etwas anderes bestimmen, es sei denn, dass eine Änderung schriftlich vereinbart wurde. Auf mündliche Vereinbarungen gleich welcher Art, kann sich der Auftraggeber nicht berufen. Unsere Angebote sind freibleibend. Irrtum und Änderungen bleiben vorbehalten. Aufträge sowie deren Änderungen und Ergänzungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns verbindlich. Angebote, Kostenvoranschläge, Modelle, Zeichnungen, Berechnungen sowie sonstige Vertrags- und Lieferunterlagen dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Wir behalten an Ihnen Urheberrechte und Eigentum! Alle Preise sind Endkundenpreise inkl. derzeit gültiger Mehrwertsteuer in Euro. Lieferungen erfolgen unfrei, zzgl. Versandkosten. Die Abwicklung von Online-Verkaufsaufträgen ist nur gegen Vorauszahlung möglich. Zahlungen erfolgen per Vorkasse oder bar bei Abholung. Lieferung
Lieferfristen und -termine werden von uns unverbindlich bestätigt. Schadenersatzansprüche wegen Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Wird der von uns unverbindlich bestätigte Liefertermin um mehr als 3 Monate überschritten, sind beide Vertragspartner nur berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten. Dieses Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn innerhalb der unverbindlich bestätigten Lieferzeit die Anzeige der Lieferbereitschaft oder des Versandes erfolgt und ohne unser Verschulden die Absendung unmöglich ist. Teillieferungen sind zulässig und berechtigen zu gesonderten Rechnungslegung. Versand
Der Versand vom Vorlieferanten an uns oder direkt zum Besteller erfolgt auf Kosten des Bestellers, falls nicht anders vereinbart, wobei uns die Versandart und der Versandweg überlassen bleibt. Eine notwendige Verpackung wird von uns zum Selbstkostenpreis zusätzlich in Rechnung gestellt , falls dies vereinbart wurde. Jede Lieferung, auch frachtfreie, erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Der Gefahrenübergang beginnt mit der Übergabe der Ware beim Vorlieferanten an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit dem Verlassen des Lagers/Werk. Versicherungen gegen Transportschäden, Transportverlust und Bruch werden von uns nur auf ausdrücklichen Wunsch des Bestellers für seine Rechnung und auf seinen Namen abgeschlossen. Etwaige Transportschäden sind unmittelbar zwischen dem Besteller und der Versicherung zu regulieren. Gewährleistung
Der Besteller hat die empfangene Ware unverzüglich zu untersuchen. Mängel, die bei sorgfältiger Untersuchung erkennbar sind, verpflichten uns nur, wenn sie binnen einer Woche nach Empfang der Ware schriftlich gerügt werden. Bei versteckten Mängeln beginnt die Rügefrist mit der Entdeckung und endet spätestens mit dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. Die vorstehende Regelung gilt für Beanstandungen von Gewicht und Stückzahl entsprechend. Galvanisierte Teile können im Schwimmbadwasser durch die zugesetzten Chemikalien oder bei bestimmtem, vor allem neutralisiertem Wasser schwarz werden oder die galvanisierte Schicht kann abplatzen; diese Erscheinungen stellen keinen Mangel dar, wir leisten insoweit keinen Ersatz. Mängel, für die wir Gewähr zu leisten haben, verpflichten uns nur, die mangelhaften Teile nachzubessern oder nach unserer Wahl neu zu liefern; die mangelhaften Teile sind uns auf Verlangen zur Verfügung zu stellen. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferungen binnen angemessener Frist kann der Besteller Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung der Vertrages verlangen. Zusicherungen von Eigenschaften erfolgen von uns nur schriftlich. Bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften sind wir zum Ersatz mittelbarer Folgeschäden im Rahmen der § 463, 480 Abs. 2, 635 BGB nur dann verpflichtet, wenn unsere Zusicherung den Besteller gegen diese Schäden im Einzelfall absichern sollte. Schadenersatzansprüche für unmittelbare oder mittelbare Mangelfolgeschäden wegen positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen. Die Beanstandung von Teilleistungen berechtigt nicht zur Ablehnung der Restlieferung. Eigenmächtige Nacharbeiten und unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. Allgemeine Haftungsbeschränkung
Sofern wir ungeachtet unserer Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zum Schadenersatz verpflichtet sind, haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Zahlungen
Eigentumsvorbehalt
An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns bis zum Ausgleich aller uns gegen den Besteller zustehenden Forderungen das Eigentum vor. Bei Zusammentreffen mit Eigentumsvorbehalten anderer Lieferanten erwerben wir gemeinschaftliches Eigentum mit diesen. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist ausdrücklich ausgeschlossen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung und Sicherungsübertragung, ist der Besteller nicht berechtigt. Daraus entstehenden Interventionskosten gehen zu Lasten des Bestellers. Falls wir von unserem Eigentumsvorbehalt durch Zurücknahme der Vorbehaltsware Gebrauch machen, sind wir berechtigt, die Ware freihändig zu verkaufen oder versteigern zu lassen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Weitergehende Ansprüche auf Schadenersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, behalten wir uns vor. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Lieferung und Leistung ist der Ort, von dem die Ware versendet wird. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Bestellers ist Wien. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch Urkunden- und Scheckprozesse ist Wien. Für alle Rechtsbeziehungen gilt , unter Ausschluß ausländischer Rechte , Österr. Recht
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